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Führungszeugnis und erweitertes Führungszeugnis

Die Verwaltung nimmt Ihren Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses oder erweiterten Führungszeugnisses an das Bundeszentralregister entgegen. Der Antrag muss persönlich gestellt werden. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist nicht möglich.
Zusätzlich hat der Antragsteller bei einem erweiterten Führungszeugnis eine schriftliche Aufforderung vorzulegen, in der die Person, die das erweiterte Führungszeugnis vom Antragsteller verlangt, bestätigt, dass die Voraussetzungen nach § 30a Absatz1 BZRG vorliegen

§ 30a Antrag auf ein erweitertes Führungszeugnis

(1) Einer Person wird auf Antrag ein erweitertes Führungszeugnis erteilt,

1. wenn die Erteilung in gesetzlichen Bestimmungen unter Bezugnahme auf diese Vorschrift vorgesehen ist oder

2. wenn dieses Führungszeugnis benötigt wird für
a) die Prüfung der persönlichen Eignung nach § 72a des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe –,
b) eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder
c) eine Tätigkeit, die in einer Buchstabe b vergleichbaren Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen.

Es gibt folgende Belegarten:

N  wenn das Führungszeugnis für private Zwecke benötigt wird (z. B. Einstellung bei einem privaten Arbeitgeber, Einschreibung bei einer Universität oder Hochschule, Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer, sonstige private Zwecke).
0 wenn das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist. Die Übersendung erfolgt direkt an die Behörde. Gemäß § 32 Abs. 2 BZRG enthält es mehr Angaben als bei Belegart N, insbesondere Verwaltungsgerichtsentscheidungen und Verurteilungen wegen Straftaten im Zusammenhang mit einem Gewerbe.
P wenn das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist, der Antragsteller jedoch zuvor bei einem Amtsgericht seiner Wahl das Führungszeugnis einsehen und über die weitere Verwendung entscheiden will.

Antragstellung
Persönlich, Online-Formular

Unterlagen:

Personalausweis oder Reisepass

Kosten:

13,00 €

Formulare:

Zuständige Ansprechpartner und Behörden:

Einwohnermelde- und Passamt
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Telefon: 09133 / 77 90-23
einwohnermeldeamt(@)baiersdorf.de

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